Die Führerscheinprüfung

Führerscheinprüfung für Auto & Co

Tipps und Infos zur Führerscheinprüfung Einfach Auto fahren zu können ohne jeglichen Fahrschul-Stress, dies ist wohl der Traum von jedem Fahranfänger. Doch um der Sicherheit willen auf den Straßen geht dies nicht so einfach – aus diesem Grund muss ein Führerschein her, bei dem sowohl der Theorieunterricht als auch die Praktische Ausbildung geregelt sind. Und eben auch die Voraussetzungen für die Prüfungen in Praxis und Theorie sowie der Ablauf der jeweiligen Führerscheinprüfung. 

Damit Sie wissen, was Sie alles erwartet, und was Sie zu beachten haben bei dem Führerschein Klasse B in Sachen Prüfung, haben wir Ihnen diesen Ratgeber erstellt. Er zeigt die Zulassungsvoraussetzungen zum Führerschein Klasse B, die Kosten der jeweiligen Prüfung und den Ablauf der Prüfungen selbst. Und was zu beachten ist, wenn man wider Erwarten dochdurch die Theoretische oder Praktische Prüfung gefallen ist. 

Als letzten, aber nicht zu vernachlässigenden Punkt geben wir Ihnen einige kleine, aber sehr effektive Tipps im Bezug auf Stressbewältigung am Abend vor den Prüfungen und unmittelbar vor der Führerscheinprüfung.

Allgemeine Tipps & Infos
Wer Auto fahren möchte, der benötigt einen Führerschein in Deutschland. Dies hat zur Voraussetzung, dass jedoch nicht nur der Unterricht in Theorie und Praxis von Nöten ist, sondern auch eine Führerscheinprüfung in beiden Bereichen absolviert werden muss. Dafür gibt es bestimmte Zulassungsvoraussetzungen, es müssen vorgeschriebene Gebühren entrichtet werden. Und vor allem müssen die Theoretische und die Praktische Prüfung bestanden werden. 

Da beides sehr unterschiedliche Prüfungen sind, ist es wichtig, den Ablauf zu kennen, um sich besser vorbereiten zu können. Auch die Stressbewältigung im Vorfeld der Prüfungen ist wichtig, um viel entspannter an die Sache rangehen zu können – und damit auch den Führerschein danach in der Tasche zu haben. Beachtet werden muss dabei auch: Ohne eine bestandene Theoretische Prüfung kann keine Praktische Führerscheinprüfung gemacht werden. Dies ist nicht nur beim Führerschein Klasse B so, sondern generell bei allen Führerscheinen, die sich aus Theoretischer und Praktischer Prüfung zusammen setzen.

Theoretische Führerscheinprüfung
Vor dem Fahren ohne Fahrschullehrer neben sich, stehen für einen Fahrschüler nach den absolvierten Pflichtstunden in Theorie und Praxis die Prüfungen an in beiden Bereichen. Dabei baut die Praktische Führerscheinprüfung auf die Theoretische Führerscheinprüfung auf. Das heißt im Klartext: Ohne bestandene Theorieprüfung wird es keine Fahrprüfung im Pkw geben. Der Weg zum Führerschein Klasse B führt deshalb über die Theorie und die Praxis. Nur wer beides besteht, kann sich dann als Fahranfänger in ein Fahrzeug setzen und sich endlich der Freiheit des Fahrens ohne Fahrlehrer erfreuen, der Kommandos gibt, und einem das eine oder andere Mal richtig auf die Nerven gegangen ist.

Vor der Zulassung zur Theoretischen Führerscheinprüfung gibt es jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen. Auf der einen Seite ist dies, dass bestimmte Nachweise vorliegen müssen, dazu muss die Gebühr für die Theorieprüfung vorab entrichtet werden. Und: Es müssen an einer bestimmte Anzahl von Theorieunterricht teilgenommen worden sein, damit die Prüfung durchgeführt werden kann.

Praxisprüfung durchgefallen
Und nun? Wie es weiter geht...

Bei einer Führerscheinprüfung durch zu fallen, ist zwar ärgerlich, aber es ist noch lange nicht das Ende der Welt. Zwar werden dann erneut die Kosten für die Prüfung fällig, aber man kann, gemeinsam mit dem Fahrlehrer und auch alleine, daran arbeiten, dass es beim nächsten Mal das Bestehen und nicht ein Durchfallen wird.

Wichtig ist, noch ein paar Fahrstunden zu machen, um gelassener zu werden und die Fehler, die passiert sind, seien es nun die gravierenden einmaligen Fehler oder die Fehler, die zwar einmal passieren dürfen, aber die einem dennoch mehr als ein Mal unterlaufen sind, in Zukunft nicht mehr zu machen.

Vielleicht hilft die Stressbewältigung, um ruhiger zu werden, vielleicht fühlt man sich durch das Fahren selbst überfordert oder ist sich einfach zu unsicher. Dann ist es immer gut, noch ein paar mehr Pkw-Fahrstunden zu nehmen, um mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu bekommen. Manchmal fällt man jedoch auch durch, weil man zu sehr von sich selbst überzeugt ist und denkt, die Straße gehöre einem. Dies ist jedoch ein Fehler, und solange der Prüfer hinter einem sitzt, hat die Fahrt so zu erfolgen, wie die Regeln es vorgeben. Hinterher natürlich auch noch, denn schließlich gibt es ja die StVO. ;-)

Vier Punkte sind jedoch zu beachten:

Wann darf wiederholt werden? Die nächste Praktische Prüfung zum Führerschein Klasse B darf nicht vor dem Ablauf von zwei Wochen nach dem Durchfallen gemacht werden. Man kann zwar einen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung stellen, aber diesem wird selten positiv beschieden, auch wenn er zusätzlich Geld kostet.

Drei Mal durchgefallen? Ist man drei Mal bei der Praktischen Führerscheinprüfung durchgefallen, muss eine Pause von drei Monaten bis zur nächsten Prüfung gemacht. Nach dem Ablauf der drei Monate dürfen wiederum drei Versuche erfolgen.

Sechs Mal durchgefallen? Wer sechs Mal durch die Praktische Prüfung brettert, bei dem überprüft die Führerscheinbehörde, ob man überhaupt für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet. Was im Klartext nichts Anderes heißt als: Ab zur MPU. Diese Medizinisch-Psychologische Untersuchung dient der Feststellung, ob überhaupt eine Fahreignung vorliegt oder ob der Fahrschüler generell von den Prüfungen auszuschließen ist. Nur wer die MPU erfolgreich „übersteht“, darf daraufhin noch mal zur Praktischen Führerscheinprüfung antreten.

Ablauf der Gültigkeit? Die Praktische Prüfung für den Führerscheinklasse B muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der dafür notwendigen Theorieprüfung erfolgen. Liegt mehr als ein Jahr zwischen bestandener Theorie für den Pkw-Führerschein und der praktischen Fahrprüfung, ist die theoretische Prüfung hinfällig und muss noch einmal neu gemacht werden. Achtung: Hier kann es passieren, dass dann nicht nur nochmals die Gebühren für die Theorieprüfung anfallen, sondern die Fahrschule noch einmal die Grundgebühr verlangt. Dies ist ihr gutes Recht, da die Fahrschulausbildung dann weitaus länger als üblich andauert.

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