Führerschein L-Übungsfahrt
Du kannst mit 17 ½ in der Fahrschule beginnen. Du absolvierst nur die
Vor-, Grund- und die Perfektionsschulung in der Fahrschule. Der Rest Deiner Ausbildung, die Hauptschulung = Selbstausbildung von mind. 1000km, erfolgt mit Deinem Begleiter (max. 2 Begleiter ).
Zur Praxisprüfung geht es mit 18.
:: ANMELDUNG ZUR B-ÜBUNGSFAHRT:
Die Anmeldung zu Deinem Führerschein erfolgt bei uns in der
Fahrschule. Unsere Büro - Crew steht Dir mir Rat und Tat zur Seite.
Zur Anmeldung benötigst Du:
1. einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass)
2. eine Anzahlung für die jeweilige Klasse -> siehe Preise
Anschließend an Deine Anmeldung erhältst Du alle notwendigen Unterlagen von uns:
1 Führerscheinantrag
Deine Kursliste
und Informationen über Deine Fahrstunden, Erste-Hilfe-Kurs, ärztliche Untersuchung und über die Computer- und Praxisprüfung.
:: PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN:
Der Bewerber:
darf frühestens mit 17 ½ mit der Ausbildung in der Fahrschule
beginnen. Zur Praxisprüfung geht es mit 18.
muss verkehrszuverlässig sein (entscheidet die Behörde)
muss gesundheitlich geeignet sein (ärztliche Untersuchung)
Einen oder zwei Begleiter (z.B. Vater und Mutter)
Der Begleiter:
muss seit 7 Jahren eine Lenkberechtigung der Klasse B besitzen.
muss während der letzten 3 Jahre Auto gefahren sein.
darf innerhalb der letzten 3 Jahre nicht wegen eines schweren
Verstoßes gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche
Vorschriften bestraft worden sein.
darf grundsätzlich nur zwei Bewerber innerhalb eines Jahres
unentgeltlich ausbilden.
:: SACHLICHE VORAUSSETZUNGEN:
Fahrzeug
Das Fahrzeug muss vorne und hinten mit je einer blauen Tafel mit der weißen Aufschrift "L" und mit einer weißen Tafel mit der schwarzen
Aufschrift "Übungsfahrt" gekennzeichnet sein. "L" Tafeln sind im Fahrschulbüro erhältlich.